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Arbeitszeitrechner
Arbeitszeit aus Beginn, Ende und Pause berechnen, für einen einzelnen Tag oder eine ganze Woche. Das Ergebnis erscheint in Stunden und Minuten, als Dezimalstunde und in Industrieminuten, dazu Überstunden gegenüber der Sollzeit. Die Woche lässt sich als CSV exportieren, als Stundenzettel drucken und über mehrere Wochen sammeln.
| Tag | Beginn | Ende | Pause, Min. | Netto |
|---|
Der Export wird im Browser erzeugt. Es werden keine Daten übertragen.
Erfasste Wochen
| Woche vom | Tage | Summe | Dezimal | Soll | Differenz |
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So funktioniert der Arbeitszeitrechner
Der Rechner zieht das Arbeitsende vom Arbeitsbeginn ab und erhält die Bruttoarbeitszeit, also die Anwesenheit. Davon gehen die Pausen ab, übrig bleibt die Nettoarbeitszeit. Nur diese zählt als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und ist die Grundlage für die Lohnabrechnung.
Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, nimmt der Rechner einen Schichtwechsel über Mitternacht an und rechnet auf den Folgetag weiter. Die Vorlage für die Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr zeigt das.
Das Ergebnis erscheint in drei Schreibweisen: als Uhrzeitangabe wie 7:30, als Dezimalstunde 7,50 und als 750 Industrieminuten. Die Dezimalschreibweise brauchen Sie überall dort, wo mit Stundensätzen multipliziert wird, weil sich Uhrzeitangaben nicht ohne Weiteres addieren lassen.
Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG
Die Ruhepause ist keine Arbeitszeit und wird nicht vergütet. Vorgeschrieben sind:
| Arbeitszeit | Mindestpause | Beispiel |
|---|---|---|
| bis 6 Stunden | keine | 9:00 bis 13:00 Uhr, 4:00 Stunden netto |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | 8:00 bis 16:30 Uhr, 8:00 Stunden netto |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten | 7:30 bis 17:00 Uhr, 8:45 Stunden netto |
Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Ruhepause arbeiten. Der Rechner setzt die Mindestpause ein, sobald die Bruttozeit sechs Stunden übersteigt, und erhöht auf 45 Minuten, sobald sie über neun Stunden und 30 Minuten liegt. Diese Schwelle ergibt sich daraus, dass die Nettozeit sonst über neun Stunden läge.
Höchstarbeitszeit und Ruhezeit
Nach § 3 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden. Sie darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden. Zehn Stunden sind also die harte Obergrenze für den einzelnen Tag.
Nach § 5 ArbZG steht nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. Wer um 20 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 7 Uhr wieder anfangen.
Als Nachtzeit gilt nach § 2 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Zeit umfasst. Der steuerfreie Nachtzuschlag nach § 3b EStG hat davon abweichend einen eigenen Rahmen ab 20 Uhr.
Verstöße gegen die Vorschriften zu Arbeitszeit und Pausen sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 22 ArbZG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Nach § 16 ArbZG sind Aufzeichnungen über die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Pflicht zur Zeiterfassung
Mit Beschluss vom 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Die Pflicht ergibt sich aus § 3 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz und gilt unabhängig vom Arbeitsort, also auch im Homeoffice. Eine gesetzliche Regelung zur konkreten Form der Erfassung steht weiterhin aus.
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Dezimalstunden und Industrieminuten
Eine Stunde hat 60 Minuten, eine Industriestunde hat 100 Industrieminuten. Wer 7 Stunden 30 Minuten arbeitet, hat 7,50 Dezimalstunden oder 750 Industrieminuten geleistet. Der Umweg ist nötig, weil sich Uhrzeiten nicht sinnvoll multiplizieren lassen: 1:36 plus 1:36 ergibt nicht 2:72, sondern 3:12. Dezimal gerechnet sind es schlicht 1,6 plus 1,6.
| Minuten | Dezimalstunden | Industrieminuten |
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Die vollständige Tabelle für jede einzelne Minute und die Umrechnung in beide Richtungen finden Sie im Industrieminuten-Rechner.
Export und Stundenzettel
Die Wochenansicht hat drei Ausgabewege. Alle drei arbeiten im Browser, es wird nichts an einen Server geschickt.
CSV für Excel und die Buchhaltung
„Diese Woche als CSV“ erzeugt eine Datei mit einer Zeile je erfasstem Tag und den Spalten Datum, Wochentag, Beginn, Ende, Pause in Minuten, Netto in Stunden und Minuten, Netto dezimal sowie Industrieminuten. Darunter stehen Summe, Sollzeit und Differenz. Trennzeichen ist das Semikolon, das Dezimaltrennzeichen das Komma, die Datei ist mit Byte Order Mark gespeichert. Damit öffnet Excel in der deutschen Version die Spalten direkt richtig.
Stundenzettel zum Ausdrucken
„Stundenzettel drucken“ öffnet den Druckdialog mit einer aufgeräumten Tabelle: Kopfzeile mit Wochenzeitraum, Sollzeit und Erstelldatum, darunter die Tage, die Summenzeilen und zwei Unterschriftsfelder. Über den Druckdialog lässt sich das Blatt auch als PDF speichern. Navigation, Anzeigen und Erklärtexte werden dabei ausgeblendet.
Übersicht über mehrere Wochen
„Woche zur Übersicht hinzufügen“ legt die aktuelle Woche in einer Liste ab. Dort stehen je Woche die erfassten Tage, die Summe, die Sollzeit und die Differenz, darunter eine Gesamtzeile. Aus dieser Liste lässt sich eine CSV über alle Wochen erzeugen, etwa für eine Monatsabrechnung. Eine bereits gespeicherte Woche mit demselben Montagsdatum wird überschrieben, nicht doppelt angelegt.
Die Übersicht liegt ausschließlich im Speicher Ihres Browsers, vergleichbar mit einem Lesezeichen. Sie wird nicht übertragen, ist auf keinem anderen Gerät sichtbar und lässt sich mit „Übersicht löschen“ vollständig entfernen. Wer im privaten Fenster surft oder die Websitedaten löscht, verliert sie ebenfalls.
Überstunden berechnen
Überstunden ergeben sich aus der Differenz zwischen tatsächlicher und vereinbarter Arbeitszeit. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag, nicht das Arbeitszeitgesetz. Tragen Sie im Reiter „Ganze Woche“ Ihre Sollzeit ein, dann weist der Rechner die Differenz als Über- oder Unterstunden aus.
Übliche Wochenarbeitszeiten: 39 Stunden im TVöD für Bund und Kommunen, 38,5 Stunden für die Länder, 35 Stunden in Teilen der Metall- und Elektroindustrie, 40 Stunden in vielen Einzelverträgen.
Arbeitsstunden pro Monat und Jahr
Ein Monat hat im Mittel 4,348 Wochen. Der Wert ergibt sich aus 365,25 Tagen geteilt durch 7 und dann durch 12. Damit lassen sich Monats- und Jahresstunden aus der Wochenarbeitszeit ableiten, ohne den einzelnen Kalendermonat auszuzählen.
| Woche | Monat | Jahr |
|---|
Wie viele Arbeitstage ein konkreter Zeitraum in Ihrem Bundesland hat, rechnet der Arbeitstage-Rechner aus.
Häufige Fragen
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Anders liegt es bei Arbeitsbereitschaft oder kurzen Unterbrechungen unter 15 Minuten, die nicht als Ruhepause gelten.
Wie viele Stunden darf ich maximal am Tag arbeiten?
Acht Stunden, ausnahmsweise bis zu zehn. Die Verlängerung ist nur zulässig, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt. Damit sind rechnerisch bis zu 48 Stunden pro Woche möglich, weil das Gesetz den Samstag als Werktag zählt.
Wie rechne ich Stunden in Dezimalstunden um?
Minuten durch 60 teilen und zu den vollen Stunden addieren. 7 Stunden 45 Minuten sind 45 geteilt durch 60, also 0,75, damit 7,75 Dezimalstunden. Für Industrieminuten die Dezimalstunden mit 100 multiplizieren, hier also 775.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit?
Die Bruttoarbeitszeit ist die Zeit zwischen Kommen und Gehen, also die Anwesenheit. Die Nettoarbeitszeit ist die Bruttozeit abzüglich aller Pausen. Vergütet und dokumentiert wird die Nettoarbeitszeit.
Rechnet der Rechner Nachtschichten über Mitternacht?
Ja. Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, wird automatisch auf den Folgetag gerechnet. Die Schicht von 22 bis 6 Uhr ergibt acht Stunden brutto und mit 45 Minuten Pause 7:15 Stunden netto.
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch im Homeoffice?
Ja. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 stellt auf die Arbeitszeit ab, nicht auf den Arbeitsort. Für mobile Arbeit und Homeoffice gilt er unverändert.
Wie lange muss ich meine Aufzeichnungen aufbewahren?
Nach § 16 Absatz 2 ArbZG mindestens zwei Jahre. Die Vorschrift bezieht sich auf die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit sowie auf Sonn- und Feiertagsarbeit.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?
Bei einer 40-Stunden-Woche rund 174 Stunden, bei 39 Stunden rund 170, bei 38,5 Stunden rund 167. Zugrunde liegt der Faktor 4,348 Wochen je Monat. Urlaub und Feiertage sind darin nicht berücksichtigt.
Kann ich die Woche als Stundenzettel verwenden?
Ja. „Stundenzettel drucken“ erzeugt ein Blatt mit Wochenzeitraum, allen erfassten Tagen, Summenzeilen und zwei Unterschriftsfeldern. Über den Druckdialog lässt es sich als PDF speichern. Ob Ihr Betrieb dieses Blatt als Nachweis anerkennt, richtet sich nach der dortigen Regelung.
In welchem Format kann ich die Zeiten exportieren?
Als CSV mit Semikolon als Trennzeichen und Komma als Dezimaltrennzeichen, wahlweise für die aktuelle Woche oder für alle gesammelten Wochen. Enthalten sind Datum, Wochentag, Beginn, Ende, Pause, Netto in drei Schreibweisen sowie Summe, Sollzeit und Differenz. Für ein Blatt auf Papier gibt es zusätzlich die Druckansicht.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Die Berechnung selbst läuft ohne jede Speicherung. Nur wenn Sie eine Woche über „Woche zur Übersicht hinzufügen“ ablegen, wird sie im lokalen Speicher Ihres Browsers abgelegt. Sie verlässt das Gerät nicht, ist für die Betreiber dieser Seite nicht einsehbar und lässt sich jederzeit mit einem Klick löschen.
Verwandte Rechner
Quellen
- Arbeitszeitgesetz, insbesondere § 2, § 3, § 4, § 5, § 16 und § 22
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022, Aktenzeichen 1 ABR 22/21
- Arbeitsschutzgesetz, § 3 Absatz 2
- Einkommensteuergesetz, § 3b zu Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Der Rechner gibt den Gesetzesstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen enthalten.